B991/08 ua•Verfassungsgerichtshof B991/08 ua
B991/08 uaTribunal Constitucional6 de out. de 2008
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Bescheidbegriff, Berufung, VfGH / Verfahrenshilfe
I. Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang der Gebührenbefreiung wird stattgegeben.
II. Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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