B1989/06•Verfassungsgerichtshof B1989/06
B1989/06Tribunal Constitucional2 de dez. de 2008
Rechtsanwälte Versorgung, Pensionsrecht, Berufsrecht, Erwerbsausübungsfreiheit, Determinierungsgebot
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.