B2209/07•Verfassungsgerichtshof B2209/07
B2209/07Tribunal Constitucional4 de dez. de 2008
Bürgermeister, Bezüge, Mandatare, Unvereinbarkeit, Verjährung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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