B268/07•Verfassungsgerichtshof B268/07
B268/07Tribunal Constitucional4 de dez. de 2008
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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