B147/06•Verfassungsgerichtshof B147/06
B147/06Tribunal Constitucional4 de dez. de 2008
VfGH / Anlassfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit insgesamt € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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