B471/07 ua•Verfassungsgerichtshof B471/07 ua
B471/07 uaTribunal Constitucional10 de dez. de 2008
VfGH / Anlassfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.736,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.