B925/08•Verfassungsgerichtshof B925/08
B925/08Tribunal Constitucional27 de fev. de 2009
VfGH / Anlassfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit € 2.340,- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zuhanden ihres Rechtsvertreters zu bezahlen.
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