B1858/08•Verfassungsgerichtshof B1858/08
B1858/08Tribunal Constitucional12 de mar. de 2009
Versammlungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Verwaltungsverfahren, Verhandlung mündliche, Ladung, Zustellung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.