U136/08 ua•Verfassungsgerichtshof U136/08 ua
U136/08 uaTribunal Constitucional27 de abr. de 2009
Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Zweit- bis Siebentbeschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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