U1194/08 ua•Verfassungsgerichtshof U1194/08 ua
U1194/08 uaTribunal Constitucional28 de abr. de 2009
Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung
I. Die Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe werden
zurückgewiesen.
II. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene
Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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