U525/09 ua•Verfassungsgerichtshof U525/09 ua
U525/09 uaTribunal Constitucional21 de set. de 2009
Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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