B776/09•Verfassungsgerichtshof B776/09
B776/09Tribunal Constitucional1 de out. de 2009
Gesundheitswesen, Tabak, Nichtraucherschutz, Einkaufszentren, Rechtsstaatsprinzip, Determinierungsgebot, Klarheitsgebot, Verwaltungsstrafrecht, Blankettstrafnorm
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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