B54/12 ua•Verfassungsgerichtshof B54/12 ua
B54/12 uaTribunal Constitucional29 de set. de 2012
Energierecht, Elektrizitätswesen, Datenschutz, Auskunftspflicht, Determinierungsgebot, EU-Recht Richtlinie, VfGH / Prüfungsmaßstab
I. Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II. Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Gesellschaften durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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