B990/12•Verfassungsgerichtshof B990/12
B990/12Tribunal Constitucional3 de dez. de 2012
Volksbefragung, Initiativrecht, Grundprinzipien der Verfassung, demokratisches Grundprinzip, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Finanzverfassung, Abgaben Gemeinde-, Straßenpolizei, Kurzparkzone, Straßenverkehrszeichen, Meinungsäußerungsfreiheit, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, VfGH / Abtretung
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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