B482/11 ua•Verfassungsgerichtshof B482/11 ua
B482/11 uaTribunal Constitucional11 de dez. de 2012
VfGH / Anlassfall, Apotheken Kammer, Beiträge (Apothekerkammer)
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
II. Die Österreichische Apothekerkammer ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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