B1587/10•Verfassungsgerichtshof B1587/10
B1587/10Tribunal Constitucional11 de dez. de 2012
Ärzte, Versorgung, Versorgungsrecht, Determinierungsgebot, Legalitätsprinzip, Vertrauensschutz
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II. Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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