W178 2122596-1•BVwG W178 2122596-1
W178 2122596-1Tribunal Administrativo Federal28 de abr. de 2017
Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte Ausfertigung
W178 2122596-1/9E
Gekürzte Ausfertigung des am 23.03.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Richterin Drin Maria Parzer über die Beschwerde des XXXX , geboren am XXXX, StA. Afghanistan, vertreten durch die Eltern XXXX und XXXX , diese vertreten Migrantinnenverein St. Marx, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.02.2016, Zl. 1806905103-15136390, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23.03.2017 zu Recht erkannt:
A)
I. Der Beschwerde wird stattgegeben und dem XXXX gemäß § 3 Abs 1 und § 34 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.
II. Gemäß § 3 Abs 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass dem XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.
BEGRÜNDUNG
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 23.03.2017 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.