BVwG W121 1428469-1

W121 1428469-1Tribunal Administrativo Federal29 de set. de 2015

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Regest

Verfahrenseinstellung, Zurückziehung

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BVwG W121 1428469-1

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:BVWG:2015:W121.1428469.1.00

Spruch

W121 1428469-1/13E

BESCHLUSS

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Erika ENZLBERGER-HEIS im Verfahren über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Guinea, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes Außenstelle Linz vom XXXX , Zl.: XXXX betreffend Asylgewährung den Beschluss gefasst:

A)

Das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) eingestellt.

B)

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.

Begründung

BEGRÜNDUNG:

Mit Bescheid des Bundesasylamtes Außenstelle Linz vom XXXX , Zl.:

XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom XXXX bezüglich I. Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG und Ihr Antrag auf II. Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG abgewiesen und III. gemäß § 10 AsylG aus dem österreichischen Staatsgebiet nach Guinea ausgewiesen. Dagegen hat der Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde erhoben.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am XXXX hat der Beschwerdeführer seine Beschwerde mit der Begründung zurückgezogen, dass er in seinen Herkunftsstaat zurückkehren möchte.

Dass mit der Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren einzustellen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung.

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