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Art. 30

961.011AVOFederal Council Ordinance1 de jan. de 2006Fonte original

(Art. 9a VAG)

  1. Der marktkonforme Wert der Versicherungsverpflichtungen entspricht dem finanziellen Aufwand des Versicherungsunternehmens zur eigenen Erfüllung der garantierten Ansprüche aus Versicherungsverträgen unter einer fortgeführten Einhaltung des Schutzniveaus nach Artikel 22.
  2. Er ist die Summe aus dem bestmöglichen Schätzwert der Versicherungsverpflichtungen nach Absatz 3 und dem Mindestbetrag nach Absatz 4.
  3. Der bestmögliche Schätzwert der Versicherungsverpflichtungen ist der Erwartungswert der risikolos diskontierten künftigen garantierten Zahlungsflüsse. Die Zahlungsflüsse umfassen alle zur eigenen Erfüllung der Versicherungsverpflichtungen nach Absatz 1 anfallenden künftigen Leistungen, Prämien und Kosten mit Ausnahme von Kapitalkosten.
  4. Der Mindestbetrag entspricht der Kapitalkostenrückstellung, die für die eigene Erfüllung der Versicherungsverpflichtungen nach Absatz 1 benötigt wird, um in dem durch das Schutzniveau vorgesehenen Umfang risikotragendes Kapital finanzieren zu können.

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