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Art. 145

961.011AVOFederal Council Ordinance1 de jan. de 2006Fonte original
  1. Der Kostenprozess beinhaltet die Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb von Versicherungslösungen der beruflichen Vorsorge. Die Abwicklung laufender Alters‑, Hinterbliebenen- und Invaliditätsrenten wird nicht im Kostenprozess geführt.
  2. Der Ertrag im Kostenprozess (Kostenkomponente) entspricht den angefallenen Kostenprämien ohne Einbezug der Kapitalanlage- und Kapitalverwaltungskosten sowie ohne Einbezug der Rentenexkasso- und Abwicklungskosten für laufende Renten.
  3. Der Aufwand im Kostenprozess entspricht den Verwaltungs- und Betriebskosten der Versicherungen der beruflichen Vorsorge.

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