956.122FINMA-GebVFederal Council Ordinance1 de jan. de 2009Fonte original
Die Aufsichtsabgabe setzt sich in allen Aufsichtsbereichen aus einer fixen Grundabgabe und einer variablen Zusatzabgabe zusammen, mit Ausnahme desjenigen der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler.1
Die Zusatzabgabe deckt die Kosten, soweit diese nicht aus dem Ertrag der Grundabgabe gedeckt sind.