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Art. 3b

952.0BankGFederal Act1 de mar. de 1935Fonte original

Ist eine Bank Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats, so kann die FINMA ihre Bewilligung vom Bestehen einer angemessenen konsolidierten Aufsicht durch eine Finanzmarktaufsichtsbehörde abhängig machen.

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