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Art. 127b

951.311KKVFederal Council Ordinance1 de jan. de 2007Fonte original

(Art. 78 Abs. 3, 119 und 120 KAG) Die nach ausländischem Recht als ETF ausgestalteten Anteile oder Anteilsklassen einer ausländischen offenen kollektiven Kapitalanlage, die in der Schweiz nicht qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern angeboten werden, müssen dauernd an einer schweizerischen Börse kotiert sein.

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