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Art. 126zter

951.311KKVFederal Council Ordinance1 de jan. de 2007Fonte original

Die Anforderungen an die Schätzungsexperten, die Bewertung von Grundstücken bei Erwerb oder Veräusserung, die Bewertung der zum L‑QIF gehörenden Grundstücke und die Prüfung und Bewertung von Bauvorhaben richten sich nach Artikel 126y .

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