Für übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen zulässig sind insbesondere Anlagen in Effekten, Edelmetallen, Immobilien, Massenwaren (Commodities), Derivaten, Anteilen anderer kollektiver Kapitalanlagen sowie in anderen Sachen und Rechten.
Für diese Fonds können insbesondere Anlagen getätigt werden:
die nur beschränkt marktgängig sind;
die hohen Kursschwankungen unterliegen;
die eine begrenzte Risikoverteilung aufweisen;
deren Bewertung erschwert ist.
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