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Annex 1

951.131NBVFederal Office Ordinance1 de mai. de 2004Fonte original

(Art. 5 Abs. 1)

Erhebungen

Bezeichnung der Erhebung:Ausführliche Monatsbilanz
Erhebungsgegenstand:Bilanzpositionen und Treuhandgeschäfte auf Grundlage der Vorschriften des Bundesrates1und der FINMA über die Rechnungslegung der Banken2; Untergliederung nach Restlaufzeiten, nach Währungen (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro, Yen), nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland und nach Wirtschaftssektoren; Erfassung der bilanzierten monetären Forderungen und Verpflichtungen aus Repogeschäften sowie aus Barhinterlagen zur Sicherung von Leih- und übrigen Geschäften; Kredite, die in Kooperation mit Banken im Ausland vergeben werden, wobei die Kredite von den Banken im Ausland bilanziert werden
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Total aus Bilanzsumme und Treuhandgeschäften 500 Millionen Franken übersteigt
Gliederung nach Wirtschaftssektoren: Banken, deren Inlandaktiven 1,5 Milliarden Franken übersteigen
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle; Unternehmung
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:17 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Ausgewählte Bilanzpositionen
für die Geldmengenstatistik
Erhebungsgegenstand:Erfassung derjenigen Bilanzpositionen, die eine frühzeitige Schätzung der Geldmengen zulassen
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Summe der M3-relevanten Bilanzpositionen 3 Milliarden Franken übersteigt
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:10 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Ausführliche Jahresendstatistik
Erhebungsgegenstand:Bilanzpositionen und Ausserbilanzgeschäfte auf Grundlage der Vorschriften des Bundesrates3und der FINMA über die Rechnungslegung der Banken4; Untergliederung nach Restlaufzeiten, nach Währungen (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro, Yen), nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland; Erfolgsrechnung und ergänzende Angaben; länderweise Gliederung der Aktiven und Passiven und der Treuhandgeschäfte; Erfassung der bilanzierten monetären Forderungen und Verpflichtungen aus Repogeschäften sowie aus Barhinterlagen zur Sicherung von Leih- und übrigen Geschäften
Art der Erhebung:Vollerhebung
Teilerhebung für die länderweise Gliederung
Auskunftspflichtige Institute:Alle Banken
Länderweise Gliederung: Banken, welche die Eurodevisenstatistik einreichen müssen
Erhebungsstufe:Unternehmung; Geschäftsstelle und Konzern für einzelne Teilbereiche
Periodizität:Jährlich
Einreichefrist nach Stichtag:3 Monate
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Kreditvolumenstatistik
Erhebungsgegenstand:Kredittätigkeit (Limiten, Benützung, Wertberichtigungen, Abschreibungen) und gefährdete Forderungen; Gliederung der Kredite in Hypothekarkredite und Forderungen gegenüber Kunden (gedeckt und ungedeckt), nach Restlaufzeiten, nach Wirtschaftsbranchen, nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland und nach Unternehmensgrösse des Kreditnehmers
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Inland 280 Millionen Franken übersteigen
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:20 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Erhebung zur Kreditqualität
Erhebungsgegenstand:Angaben zur Kreditqualität (Ausfallwahrscheinlichkeit und erwarteter Verlust) und zur Kreditquantität; Gliederung nach Wirtschaftsbranchen sowie nach dem Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Inland 15 Milliarden Franken übersteigen
Erhebungsstufe:Konzern
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:2 Monate
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Kreditzinsstatistik
Erhebungsgegenstand:Kreditform, Kreditbetrag, Sicherheiten, Rating, Zinssatz, Zinsfestlegung, Kommissionen, Kreditdauer und Rückzahlungsmodalitäten sowie Merkmale des Kreditnehmers; zu melden sind einzeln alle Geschäfte, die auf neuen Kreditabschlüssen beruhen
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen im Inland 2 Milliarden Franken überschreiten
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:1 Monat
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Umfrage zur Kreditvergabe
Erhebungsgegenstand:Angaben zu Veränderungen der Kreditstandards, Kreditkonditionen und Kreditnachfrage; Gliederung der Kreditnehmer nach Unternehmen (sowie Unternehmensgrösse) und nach privaten Haushalten, nach Kredittyp, nach Restlaufzeiten, nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland
Angaben zu Marktzinssätzen in der Preisgestaltung; Gliederung nach verschiedenen Marktzinssätzen resp. Zinskurven sowie Gliederung nach Kreditarten
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Inland 8 Milliarden Franken übersteigen
Umfrage zur Kreditvergabe im Ausland: Schweizerisch beherrschte Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Ausland 10 Milliarden Franken übersteigen
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Umfrage zur Kreditvergabe im Ausland: Konzern
Periodizität:Quartalsweise; alle zwei Jahre
Einreichefrist nach Stichtag:20 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Neue Hypotheken
Erhebungsgegenstand:Neu abgeschlossene Kredite zur Finanzierung von Immobilien in der Schweiz für die folgenden drei Geschäftsfälle:
(i) Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie, (ii) Ablösung eines Kredits bei einem anderen Kreditgeber oder (iii) Finanzierung des Baus einer Immobilie. Angaben zu allgemeinen Eigenschaften des Kredits (z.B. Kreditnehmer, Geschäftsfall, Limiten, Benützung, Sicherheiten, Einkommen), Eigenschaften der einzelnen Tranchen (z.B. Zinsprodukt, Zinssatz, Zins- und Kapitalbindung) sowie Eigenschaften der einzelnen Immobilien (z.B. Art, Ort und Wert der Immobilie, Nettomietzinsen)
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren inländisches Hypothekarkreditvolumen 6 Mrd. Franken übersteigt
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:40 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Zinssatzstatistik
Erhebungsgegenstand:Publizierte Zinssätze am Monatsende für Neugeschäfte; Zinssätze zu variablen Hypotheken, zu Hypotheken mit fester Verzinsung, zu Hypotheken mit Bindung an Geldmarktzinssätze sowie zu Konsumkrediten; Zinssätze zu Kundeneinlagen (gegliedert nach Produktmerkmalen), zu Termingeldanlagen sowie zu Kassenobligationen
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Total aus auf Schweizer Franken lautenden Kundeneinlagen und Kassenobligationen im Inland 500 Millionen Franken übersteigt (ohne Privatbankiers, die sich nicht öffentlich zur Annahme fremder Gelder empfehlen)
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:10 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Gliederung ausgewählter Bilanzpositionen nach dem Zinssatz
Erhebungsgegenstand:Ausgewählte Bilanzpositionen, untergliedert nach dem Zinssatz sowie nach dem Sitz oder Wohnsitz der Gegenpartei im Inland oder im Ausland
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren auf Schweizerfranken lautende Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 4 Milliarden Franken übersteigen oder deren auf Schweizerfranken lautende Verpflichtungen gegenüber Banken 1,3 Milliarden Franken übersteigen
Erhebungsstufe:Unternehmung
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:1 Monat
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Wertpapierbestände
Erhebungsgegenstand:Bestände an Wertpapieren in offenen Kundendepots; Gliederung nach Wertpapierkategorien (insbesondere Geldmarktpapiere, Kassenobligationen, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte), nach Herkunft der Emittenten (Inland oder Ausland) und nach Währungen; Gliederung der Depotinhaber nach Wirtschaftssektoren und nach Sitz oder Wohnsitz im Inland oder im Ausland; Bestand der ausgeliehenen Wertpapiere
Art der Erhebung:Teilerhebung; Vollerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien, deren Depotbestand 4,3 Milliarden Franken überschreitet, melden monatlich; alle anderen Banken, Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien melden einmal jährlich
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Monatlich; jährlich
Einreichefrist nach Stichtag:Monatliche Meldung: 25 Tage
Jährliche Meldung: 3 Monate
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Wertpapierumsätze
Erhebungsgegenstand:Umsätze in offenen Kundendepots aus Kauf- und Verkaufsgeschäften; Gliederung der Depotinhaber nach Sitz oder Wohnsitz im Inland oder im Ausland; Gliederung der Umsätze nach Wertpapierkategorien (insbesondere Geldmarktpapiere, Kassenobligationen, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte), nach Herkunft
der Emittenten (Inland oder Ausland) und nach Währungen
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien, welche die Erhebung der Wertpapierbestände monatlich einreichen müssen
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:25 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Kollektivanlagenstatistik
Erhebungsgegenstand:Vermögensbestand und Vermögensveränderung der kollektiven Kapitalanlagen; Wert der von den kollektiven Kapitalanlagen herausgegebenen und zurückgenommenen Anteilsscheine; Gliederung der Vermögenswerte nach Inland und Ausland, nach Währungen und nach Anlagekategorien (Geldmarktinstrumente, Forderungen aus Pensionsgeschäften, Obligationen, Aktien und andere Beteiligungspapiere, Anteile an anderen Kollektivanlagen, strukturierte Produkte, Grundstücke und Immobilien, übrige Wertpapiere); Gliederung der Verbindlichkeiten nach Inland und Ausland; Gliederung der kollektiven Kapitalanlagen nach Rechtsform und gesetzlichen Arten offener kollektiver Kapitalanlagen; Erfolgsrechnung
Art der Erhebung:Vollerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Fondsleitungen schweizerischer Fonds und schweizerische Gesellschaften für kollektive Kapitalanlagen gemäss Artikel 13 Absatz 2 des Kollektivanlagengesetzes vom 23. Juni 20065
Erhebungsstufe:
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:20 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Adressausfallrisiken im Interbankbereich
Erhebungsgegenstand:Erfassung der 10 beziehungsweise 20 grössten Forderungs- und Verpflichtungspositionen gegenüber anderen Banken beziehungsweise Bankgruppen im Inland und im Ausland
Art der Erhebung:Vollerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Alle Banken beziehungsweise Bankgruppen
Erhebungsstufe:Konzern
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:6 Wochen
Besondere Bestimmungen:Wenn die Voraussetzungen von Artikel 5 Absatz 2 NBV erfüllt sind, kann die Einreichefrist auf 24 Stunden verkürzt werden
Bezeichnung der Erhebung:Ausführliche Erhebung zu global systemrelevanten Banken (FSB Survey on Granular Institution-to-Aggregate Assets and Liabilities)
Erhebungsgegenstand:Länderweise Gliederung der Aktiv- und Passivpositionen sowie von Ausserbilanzpositionen, Finanzderivaten und Fremdwährungsderivaten; Gliederung nach Sektoren, Währungen und Restlaufzeiten; Angaben zu unterschiedlichen Konsolidierungskreisen. Die Erhebung folgt den Empfehlungen des Financial Stability Board
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Global systemrelevante Banken gemäss Definition des Financial Stability Board
Erhebungsstufe:Konzern
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:2 Monate
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Länderweise Gliederung der Wertpapierbestände (IMF Coordinated Portfolio Investment Survey)
Erhebungsgegenstand:Erfassung der Wertpapierbestände ausländischer Emittenten in offenen Depots inländischer Kunden; Gliederung nach Wertpapierkategorien (Geldmarktpapiere, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte und übrige Wertschriften) und nach Herkunftsland der Emittenten
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien, deren zu erfassende Depotbestände
1,8 Milliarden Franken überschreiten
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:25 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Auslandstatus
(BIS Consolidated Banking Statistics)
Erhebungsgegenstand:Länderweise Gliederung der Aktiv- und Passivpositionen sowie von Ausserbilanzpositionen; Erfassung der lokalen Forderungen und Verpflichtungen der Tochtergesellschaften und Filialen; Gliederung nach Sektoren, Restlaufzeiten und Sicherheiten. Die Erhebung folgt den Vorschriften der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, welche die Eurodevisenstatistik einreichen müssen und entweder schweizerisch beherrscht sind oder deren ausländische Muttergesellschaft über keine Bankenbewilligung verfügt
Erhebungsstufe:Konzern
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:2 Monate
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Eurodevisenstatistik (BIS Locational Banking Statistics)
Erhebungsgegenstand:Länderweise Gliederung der Aktiv- und Passivpositionen sowie der Treuhandgeschäfte; Gliederung nach Sektoren, Währungen und Restlaufzeiten. Die Erhebung folgt den Vorschriften der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Summe aus den Aktiven und Treuhandaktiven gegenüber dem Ausland oder deren Summe aus den Passiven und Treuhandpassiven gegenüber dem Ausland 1 Milliarde Franken übersteigt
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Quartalsweise
Einreichefrist nach Stichtag:25 Tage
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Devisen- und Derivaterhebung (BIS OTC Derivatives Statistics)
Erhebungsgegenstand:Devisen- und Derivatgeschäfte entsprechend den Vorgaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich; Bestände; Umsätze
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Halbjährliche Statistik: 2 grösste Bankkonzerne
Alle drei Jahre: Banken, deren Kontraktvolumen der offenen derivativen Finanzinstrumente 8 Milliarden Franken (für Umsatzstatistik) beziehungsweise 30 Milliarden Schweizer Franken (für Bestandesstatistik) überschreitet
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle (Umsätze); Konzern (Bestände)
Periodizität:Umsätze: alle drei Jahre
Bestände: halbjährlich und alle drei Jahre
Einreichefrist nach Stichtag:1 Monat (Umsätze); 2 Monate (Bestände)
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Erhebungen der Leistungsbilanz
Erhebungsgegenstand:Grenzüberschreitender Handel mit Waren (ohne Aussenhandel gemäss Erhebung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit6) und Dienstleistungen, Transithandel, Handel im Zusammenhang mit Lohnveredelung und Produktion im Ausland, grenzüberschreitende Arbeits- und Vermögenseinkommen sowie Übertragungen gemäss den Richtlinien des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den Anforderungen der Europäischen Union (EU) gemäss dem Abkommen vom 26. Oktober 20047zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik. Gliederung nach Ländern, Art der Transaktionen sowie nach Wirtschaftssektoren
Art der Erhebung:Teilerhebungen
Auskunftspflichtige Institute:Juristische Personen und Gesellschaften, wenn der Transaktionswert 100 000 Franken je Erhebungsgegenstand überschreitet
Erhebungsstufe:
Periodizität:Quartalsweise oder jährlich
Einreichefrist nach Stichtag:Vierteljährliche Meldung: 1 Monat
Jährliche Meldung: 3 Monate
Besondere Bestimmungen:Die Auskunftspflicht ist ebenfalls erfüllt, wenn die am Zahlungsverkehr beteiligte Bank die Transaktion meldet
Bezeichnung der Erhebung:Erhebungen der Kapitalverflechtungen
mit dem Ausland
Erhebungsgegenstand:Grenzüberschreitende Kapitalflüsse (Transaktionen), Kapitalbestände (Auslandaktiven und -passiven) und Kapitalerträge gemäss den Richtlinien des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den Anforderungen der Europäischen Union (EU) gemäss dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 8 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik. Die Erhebung umfasst sowohl konzerninterne Beziehungen (Direktinvestitionen) als auch die Beziehungen zu Dritten
Die Direktinvestoren melden auch operative Angaben über Mehrheitsbeteiligungen im Ausland (Personalbestand, Umsatz, Anzahl Unternehmen), die Direktinvestitionsunternehmen zusätzlich den Personalbestand im Inland. Gliederung nach Ländern, Kapitalarten, Währungen sowie nach Wirtschaftssektoren
Art der Erhebung:Teilerhebungen
Auskunftspflichtige Institute:Juristische Personen und Gesellschaften, wenn der Transaktionswert 1 Million Franken je Erhebungsgegenstand überschreitet bzw. wenn die Auslandaktiven oder -passiven zum Erhebungszeitpunkt 10 Millionen Franken je Erhebungsgegenstand übersteigen
Erhebungsstufe:
Periodizität:Quartalsweise oder jährlich
Einreichefrist nach Stichtag:Vierteljährliche Meldung: 1 Monat
Jährliche Meldung: 3 Monate
Besondere Bestimmungen:Die Auskunftspflicht ist ebenfalls erfüllt, wenn die am Zahlungsverkehr beteiligte oder mit der Verwahrung der Auslandaktiven beauftragte Bank den Erhebungsgegenstand meldet
Bezeichnung der Erhebung:Bargeldloser Zahlungsverkehr – Zahlungssysteme
Erhebungsgegenstand:Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Währungen; Anzahl direkter Teilnehmer
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Betreiber von Zahlungssystemen, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln (ohne sogenannte Inhouse-Zahlungssysteme)
Erhebungsstufe:
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:1 Monat
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Bargeldloser Zahlungsverkehr – Zahlungskarten und weitere Zahlungsinstrumente
Erhebungsgegenstand:Angaben zu Zahlungskarten und weiteren Zahlungsinstrumenten, gegliedert nach Kreditkarten, Debitkarten und E-Geld: Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Ort der Transaktion (Inland und Ausland), nach Art der Transaktion (Kauf von Waren und Dienstleistungen im Präsenz- und Distanzgeschäft, Bargeldbezug), nach Herkunft der Karten (Inland und Ausland) sowie nach Geschäftstätigkeit des Händlers (Branchengliederung); Anzahl Karten; Anzahl Terminals; bei E-Geld: Ladungen und Float (Betrag des elektronisch gespeicherten Geldwertes)
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Herausgeber und Acquirer (inkl. Acquirer von Geldausgabeautomaten) von Kreditkarten, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln
Herausgeber und Acquirer (inkl. Acquirer von Geldausgabeautomaten) von Debitkarten, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln
Herausgeber und Acquirer (inkl. Acquirer von Geldausgabeautomaten) von E-Geld, die Zahlungen im Betrag von über 50 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln
Erhebungsstufe:
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:1 Monat
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Kundenzahlungsverkehr
Erhebungsgegenstand:Kundenzahlungen bei Banken, welche innerhalb eines Monats ausgelöst respektive empfangen werden. Unterteilung nach Zahlungsaus- und Zahlungseingängen sowie nach Auftragserteilung; Gliederung nach Zahlungen zwischen Banken im Inland und unter Beteiligung einer Bank mit Sitz im Ausland und nach Währungen. Erfassung spezifischer Bargeldausgänge und -eingänge, sowie von Angaben zur Infrastruktur bei Banken.
Art der Erhebung:Teilerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Banken, deren Anzahl Transaktionen im Swiss Interbank Clearing pro Jahr 5 Millionen übersteigt
Erhebungsstufe:Geschäftsstelle
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:1 Monat
Besondere Bestimmungen:
Bezeichnung der Erhebung:Geldausgabeautomaten (ATM)
Erhebungsgegenstand:Anzahl Automaten
Art der Erhebung:Vollerhebung
Auskunftspflichtige Institute:Betreiber von Netzen von Geldausgabeautomaten
Erhebungsstufe:
Periodizität:Monatlich
Einreichefrist nach Stichtag:1 Monat
Besondere Bestimmungen:

Footnotes

    1. Kapitel, Art. 25–42 der Bankenverordnung vom 30. April 2014 (SR 952.02 )
  1. Rechnungslegungsverordnung-FINMA vom 31. Oktober 2019 (SR 952.024.1 ) sowie FINMA-Rundschreiben 2020/1 vom 31. Oktober 2019 betreffend Rechnungslegung ‒ Banken.

    1. Kapitel, Art. 25–42 der Bankenverordnung vom 30. April 2014 (SR 952.02 )
  2. Rechnungslegungsverordnung-FINMA vom 31. Oktober 2019 (SR 952.024.1 ) sowie FINMA-Rundschreiben 2020/1 vom 31. Oktober 2019 betreffend Rechnungslegung ‒ Banken.

  3. SR 951.31

  4. Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1 ) auf den 1. Jan. 2022 angepasst (AS 2021 589).

  5. SR 0.431.026.81

  6. SR 0.431.026.81

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