951.131NBVFederal Office Ordinance1 de mai. de 2004Fonte original
Der Betreiber verfügt über Regeln und Verfahren, die geeignet sind, den Ausfall eines Teilnehmers zu bewältigen und die Kredit- und Liquiditätsrisiken für die Finanzmarktinfrastruktur und deren Teilnehmer zu minimieren. Diese Regeln und Verfahren ermöglichen es dem Betreiber, seinen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.
Die Regeln und Verfahren legen insbesondere fest:
in welcher Reihenfolge der Betreiber Sicherheiten und andere Finanzmittel zur Deckung von Verlusten herbeizieht (Wasserfallprinzip);
wie der Betreiber Verluste zuordnet, die durch Sicherheiten und andere Finanzmittel nicht gedeckt werden;
wie der Betreiber mit Liquiditätsengpässen umgeht;
wie der Betreiber Sicherheiten und andere Finanzmittel wieder aufstockt, die zur Deckung von Verlusten oder von Liquiditätsengpässen nach einem Teilnehmerausfall aufgebraucht wurden.
Der Betreiber überprüft und testet diese Regeln und Verfahren mindestens jährlich.
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