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Art. 22

951.131NBVFederal Office Ordinance1 de mai. de 2004Fonte original
  1. Der Betreiber verfügt über angemessene Regeln und Verfahren zur Unternehmensführung. Dazu zählen insbesondere:
    1. eine Organisationsstruktur und Organisationsgrundlagen, welche die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Rechenschaftspflichten des Verwaltungsrats, der Geschäftsführung sowie der internen Revision regeln;
    2. ein Risikomanagement zur Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung der Risiken;
    3. ein internes Kontrollsystem, welches unter anderem die Einhaltung der gesetzlichen, regulatorischen und unternehmensinternen Vorschriften gewährleistet (Compliance ).
  2. Der Betreiber verfügt über Mechanismen, die es erlauben, die Bedürfnisse der Teilnehmer in Bezug auf die Dienstleistungen der Finanzmarktinfrastruktur zu erheben.
  3. und41

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I der V der SNB vom 26. Nov. 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5307).

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