Die Antragstellerin ist verpflichtet:
- 1 der SERV alle Informationen zu liefern, die für das Versicherungsgeschäft von Bedeutung sind, insbesondere Angaben zu Korruptions-, Umwelt- und Menschenrechtsaspekten;
- den Sachverhalt vollständig und richtig darzustellen und Sachverhaltsänderungen der SERV unverzüglich mitzuteilen.