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Art. 12

946.101SERV-VFederal Council Ordinance1 de jan. de 2007Fonte original
  1. Die Versicherung wird in Schweizer Franken abgeschlossen.
  2. Sie kann auf Antrag in einer Fremdwährung abgeschlossen werden. Die SERV bestimmt die zugelassenen Fremdwährungen und die Voraussetzungen.

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