Voltar à lei

Art. 3

919.117.72VBPOFederal Council Ordinance1 de jan. de 2003Fonte original

Ein Produkt oder eine Produktegruppe kann nur von einer einzigen Branchen- oder Produzentenorganisation vertreten werden, mit Ausnahme der Produkte, die nach den Artikeln 14–16 und 63 LwG gekennzeichnet sind und auch von einer spezifischen Branchen- oder Produzentenorganisation vertreten werden können.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.