916.401TSVFederal Council Ordinance1 de set. de 1995Fonte original
Die Verbringungssperre wird über einzelne Tiere verhängt, wenn zur Verhinderung der Verschleppung einer Seuche einzelne Tiere einer Tierhaltung nicht in eine andere Tierhaltung verbracht werden dürfen.
Die Abgabe dieser Tiere direkt zur Schlachtung ist gestattet.
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