916.401TSVFederal Council Ordinance1 de set. de 1995Fonte original
Embryo-Entnahmeeinheiten, Embryo-Erzeugungseinheiten sowie Betriebe, die Eizellen und Embryonen verarbeiten oder lagern, sind bewilligungspflichtig, wenn sie grenzüberschreitend Handel betreiben.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Anforderungen nach den Artikeln 57 und 58 erfüllt sind.
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