916.401TSVFederal Council Ordinance1 de set. de 1995Fonte original
Die Kantone teilen ihr Gebiet in Bieneninspektionskreise ein. Sie bezeichnen die nötige Anzahl Bieneninspektoren, weisen ihnen ihr Tätigkeitsgebiet zu und regeln ihre Stellvertretung.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.