Geflügelhaltungen der folgenden Grössen müssen aufSalmonella -Infektionen untersucht werden:
- Zuchttiere der Mast- und der Legelinie: wenn die Geflügelhaltung mehr als 250 Plätze umfasst;
- Legehennen: wenn die Geflügelhaltung mehr als 1000 Plätze umfasst;
- Mastpoulets: wenn die Stallgrundfläche der Geflügelhaltung mehr als 333 m2beträgt;
- Masttruten: wenn die Stallgrundfläche der Geflügelhaltung mehr als 200 m2beträgt.