Der Kanton kann anordnen, dass:
- Widder nur gemeinsam geweidet oder an Viehmärkten, Viehausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen aufgeführt werden, wenn die serologische Untersuchung einen negativen Befund ergeben hat;
- Jungwidder getrennt von zuchtfähigen Widdern geweidet werden;
- Tierärzte bei Verdacht auf Brucellose der Widder die notwendigen Untersuchungen veranlassen.