916.401TSVFederal Council Ordinance1 de set. de 1995Fonte original
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bekämpfung der Brucellose der Widder infolge von Infektionen mitBrucella ovis.
Brucellose der Widder liegt vor, wenn die serologische Untersuchung einen positiven Befund ergeben hat oder im UntersuchungsmaterialBrucella ovis nachgewiesen wurde.
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