916.401TSVFederal Council Ordinance1 de set. de 1995Fonte original
Alle Rinder-, Büffel- und Bisonbestände gelten als amtlich anerkannt EBL-frei. Im Verdachts- oder Seuchenfall wird dem betroffenen Bestand die amtliche Anerkennung bis zur Aufhebung der Sperre suspendiert beziehungsweise entzogen.
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