Der Bund richtet im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge an regionale und branchenspezifische Projekte zu einer Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Nutzung natürlicher Ressourcen aus.
Beiträge werden der verantwortlichen Trägerschaft gewährt, wenn:
die im Projekt vorgesehenen Massnahmen aufeinander abgestimmt sind;
die Massnahmen voraussichtlich in absehbarer Zeit selbsttragend sind.
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