Der Bundesrat trifft Anordnungen und erlässt Kriterien für die Einstufung der Qualität von geschlachteten Tieren der Gattungen Rindvieh, Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen.
Er kann:
die Anwendung dieser Einstufungskriterien obligatorisch erklären;
für bestimmte Fälle die Qualitätseinstufung durch eine neutrale Stelle vorsehen;