Gefördertes Wohneigentum darf während der Dauer der Hilfe nur zu Wohnzwecken verwendet werden.
Zur Sicherung der Zweckerhaltung werden im Grundbuch ein Zweckentfremdungsverbot und eine Veräusserungsbeschränkung als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen angemerkt.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.