837.02AVIVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1984Fonte original
(Art. 81 Abs. 1 Bst. d AVIG)
Die Arbeitslosenkassen verwenden das Betriebskapital für die laufenden Auszahlungen. Sie sorgen für ausreichende Liquidität und für die sichere Aufbewahrung der Vermögenswerte.