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Art. 10b

836.21FamZVFederal Council Ordinance1 de jan. de 2009Fonte original

(Art. 13 Abs. 3 FamZG) Ist eine Person bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt oder ist sie gleichzeitig selbstständig und unselbstständig erwerbstätig, so werden zur Bestimmung des Einkommens die Einkommen zusammengezählt.

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