833.11MVVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1994Fonte original
Im Zivildienst steht, wer zivilen Ersatzdienst nach dem Zivildienstgesetz vom 6. Oktober 19951und nach der Zivildienstverordnung vom 11. September 19962leistet.
Die Militärversicherung erstreckt sich auch auf Urlaube und Unterbrüche eines Einsatzes.3