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Art. 67b

832.20UVGFederal Act1 de jan. de 1984Fonte original
  1. Die Suva kann die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen.
  2. Die Unterstützung wird ausschliesslich aus Ertragsüberschüssen im Sinne von Artikel 63 Absatz 5 Buchstabe f finanziert, die sich aus der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und der Berufskrankheiten ergeben.

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