831.201IVVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1961Fonte original
Das BAG kann die Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste, die nicht durch Gebühren gedeckt werden, dem IV-Ausgleichsfonds jährlich in Rechnung stellen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.