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Art. 50e

831.101AHVVFederal Council Ordinance1 de nov. de 1947Fonte original

Sind die Voraussetzungen für eine Einkommensteilung erfüllt, so haben die beteiligten Ausgleichskassen die folgenden Aufgaben. Sie:

  1. eröffnen für den Ehegatten ihres Versicherten ein neues individuelles Konto, sofern noch kein solches vorhanden ist;
  2. teilen die Einkommen des Versicherten während der Kalenderjahre der Ehe hälftig auf;
  3. tragen die Hälfte der Einkommen des Versicherten im individuellen Konto seines Ehegatten ein;
  4. stellen der auftraggebenden Ausgleichskasse für die beiden Ehegatten eine Übersicht über ihre individuellen Konten zu, welche über die Einkommensteilung Auskunft gibt.

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