Voltar à lei

Art. 31

814.50StSGFederal Act1 de out. de 1994Fonte original

Die Bewilligung wird erteilt, wenn:

  1. der Gesuchsteller oder ein von ihm beauftragter Sachverständiger (Art. 16) die notwendige Sachkunde hat;
  2. der Betrieb über eine angemessene Anzahl Sachverständiger verfügt;
  3. der Gesuchsteller und die Sachverständigen einen sicheren Betrieb gewährleisten;
  4. für den Betrieb eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht;
  5. die Anlagen und Einrichtungen bezüglich Strahlenschutz dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen;
  6. der Strahlenschutz nach diesem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen gewährleistet ist.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.