Bei der Festlegung des ökologischen Potenzials eines Gewässers sind zu berücksichtigen:
- die ökologische Bedeutung des Gewässers im heutigen Zustand;
- die mögliche ökologische Bedeutung des Gewässers im Zustand, in dem die vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen so weit beseitigt sind, als dies mit verhältnismässigen Kosten machbar ist.