814.12VBBoFederal Council Ordinance1 de out. de 1998Fonte original
Steht fest oder ist mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass in bestimmten Gebieten Belastungen des Bodens bestehen, so erstellen und aktualisieren die Kantone hierüber Hinweiskarten. Diese Karten enthalten mindestens Angaben über Lage, Art und Ausmass der Bodenbelastungen.
Steht fest oder ist zu erwarten, dass in bestimmten Gebieten Belastungen des Bodens die Bodenfruchtbarkeit gefährden, so sorgen die Kantone dort für eine Überwachung der Bodenbelastung.
Das BAFU sorgt in Zusammenarbeit mit dem BLW für die Beschaffung der fachlichen Grundlagen, die für die Erstellung und Aktualisierung der Hinweiskarten und die Überwachung der Bodenbelastung nötig sind, und berät die Kantone.
Die Kantone teilen die Ergebnisse der Überwachung dem BAFU mit und veröffentlichen sie.
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